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VERLOBUNG
Fragen und Fakten - Alles zum schönsten Moment

Eine Verlobung oder ein Verlöbnis ist rechtlich betrachtet ein Versprechen, die Ehe miteinander einzugehen. Der Status der Verlobung hält bis zur Hochzeit oder wird durch die Entlobung gelöst. Ob man sich vor der Trauung verlobt hat oder nicht, ist dem Gesetzesgeber übrigens gleichgültig: Bei der Anmeldung zur Eheschließung gilt jedes zukünftige Ehepaar als “verlobt”. Auch an eine andere besondere Form ist das Verlobungsversprechen nicht gebunden.

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In Deutschland ist die Verlobung eine feste Tradition

Wenn sich zwei Menschen entschlossen haben, zu heiraten, ist das etwas Wunderschönes. Aber es ist sogar mehr als das. Denn wer meint, ob man nun verlobt sei oder nicht, wäre aus rechtlicher Hinsicht einerlei, der irrt. Für Verlobte gelten durchaus eigene Gesetze. Zwar werden steuerliche Vorteile und Vorzüge im Erbschaftsrecht erst mit der Ehe geltend, doch das Zeugnisverweigerungsrecht schließt neben Familienangehörigen auch Verlobte ein. Das heißt: Verlobte müssen vor Gericht nicht gegeneinander aussagen und dürfen auch einen Eid verweigern.

Selbstverständlich betrifft dies die allerwenigsten verlobten Paare. Aber man kann diese besondere Gesetzgebung auch als Zeichen der Anerkennung von Seiten des Staates verstehen - nämlich für die bedingungslose Loyalität, die Verlobte füreinander empfinden.

Heute ist eine Ehe in Deutschland zum Glück in keinem Sinne mehr eine Zweckgemeinschaft. Weder ist die Frau auf den Verdienst des Mannes angewiesen, noch werden nicht verheiratete Paare schief angesehen. Das heißt: Nur noch die Liebe veranlasst Paare zu heiraten. Und daher ist es schon beachtlich, dass die Anzahl der geschlossenen Ehen bei uns konstant knapp unter 400.000 Trauungen jährlich liegt.

Und die Scheidungsraten belegen diese positive Einstellung zur Ehe. Wenn 36% der Ehen innerhalb der ersten 25 Jahre geschieden werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass 64% der Ehen länger als 25 Jahre währen! Und auch generell zeigt sich in Deutschland ein Trend zur langen Ehe. Im Jahre 2013 dauerte die durchschnittliche Ehe 14 Jahre und 8 Monate, das sind mehr als 3 Jahre länger als im Jahre 1993! Insgesamt sank die Scheidungsrate zuletzt um 5,2%!

Das durchschnittliche Alter bei der Eheschließung steigt in Deutschland stetig an: Waren die Männer 1991 bei der Trauung noch ca. 28,5 und die Frauen 26 Jahre alt, liegt das Alter der Ehepartner heute bei 31 (Frauen) bzw. 33,5 Jahren (Männer).

Von der Verlobung bis zur Eheschließung kann man sich so viel Zeit lassen, wie man möchte. Durchschnittlich warten die meisten Paare etwa anderthalb Jahre. Der Rekord soll allerdings bei stolzen 67 Jahren liegen: Die Verlobung zweier mexikanischer Teenager dauerte bis ins hohe Greisenalter an. Sie heirateten schließlich mit 82 Jahren. Die kürzeste bekannte Verlobung wiederum fand in Österreich statt. Eine beim Antrag anwesende Standesbeamtin traute das Paar 2,58 Minuten nach der Beantwortung der entscheidenden Frage.

Die Ehe kann niemand einklagen und auch eine Verlobung darf man jederzeit wieder lösen. Das Versprechen, das man mit einer Verlobung eingeht, hat aber dennoch Folgen: Zum Beispiel kann ein grundloser Rückzieher zu Schadenersatz verpflichten. Dies betrifft dann alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Eheplanung entstanden sind, zum Beispiel die Kosten für die Verlobungsringe, die Eheringe, das Brautkleid, die Hochzeitsfeier oder die Flitterwochen.

Im Gegenzug bedeutet dies aber auch, dass von einem selbst verschenkte Wertgegenstände, wie zum Beispiel der Verlobungsring, zurückverlangt werden können. Aber auch hier gilt: Nur wenn die Verlobung ohne triftigen Grund gelöst wird, ist “wiederholen nicht gestohlen”. Dies betrifft allerdings keine Geschenke, die zu anderen Anlässen wie zum Beispiel Weihnachten oder dem Geburtstag gemacht worden sind. Weigert sich die betroffene Person, die Wertgegenstände zurückzugeben gilt dies als “ungerechtfertigte Bereicherung”.

Selbstverständlich darf auch die Frau dem Mann einen Heiratsantrag machen. Allerdings bevorzugten bei einer Umfrage aus dem Jahre 2013 an der University of California, Santa Cruz, alle der 277 befragten heterosexuellen Studenten und Studentinnen für ihre eigene Verlobung, dass der Mann um die Hand anhält. Bei anderen Paaren sahen sie es nicht ganz so streng. Zumindest ein Drittel der Männer fand es akzeptabel, dass die Frau einen Heiratsantrag macht. Bei den Frauen waren es jedoch nur 3 Prozent!

Homosexuelle haben es bei der Antragsfrage scheinbar einfacher. Niemand muss warten, bis er gefragt wird. Wer gerne heiraten möchte, der fragt einfach. Schwierig wird es nur, wenn beide gerne einen Antrag gestellt bekommen möchten. Bei der Ringfrage tun sich jedoch keine Probleme auf. Es ist ganz selbstverständlich zwei Damen- oder zwei Herrenringe für die Verlobung oder die Hochzeit zu erwerben.

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